Aufgrund des zurzeit wieder intensiv stattfindenden Wildwechsels informiert die Stadt Leipzig zum richtigen Umgang mit kranken und verletzten Wildtieren. Wichtigste Info für Privatpersonen: Den Tieren eigenständig zu helfen, wird nicht empfohlen, denn schnell kann es dazu kommen, dass der Helfer dabei unbeabsichtigt selbst Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten im Sinne des Jagd- oder Naturschutzrechts begeht. Zu den Wildtieren gehören u. a. Fuchs, Waschbär, Marder, Dachs, Wildschwein, Reh, Hase, Wildkaninchen, Schwan, Greifvogel, Wildente, Wildgans, Graureiher, Eule, Singvogel, Krähe, Elster, Rabe, Taube, Storch, Mauersegler, Fledermaus, Eichhörnchen und Igel.
Auch wenn die vorgefundene Situation des Wildtieres noch so mitleiderregend scheint, sollte nicht in die natürlichen Kreisläufe eingegriffen werden. Für Situationen, in denen menschliches Eingreifen gerechtfertigt ist, wurden von der Unteren Jagdbehörde, der Naturschutzbehörde und der Tierschutzbehörde Möglichkeiten geschaffen. Eine Möglichkeit ist der Wildpark Leipzig mit der Auffangstation für Wildtiere, die dem Naturschutzrecht bzw. dem Jagdrecht unterliegen. Hier wird nach der Aufnahme über die weitere Verfahrensweise entschieden. Eine Aufnahme von Wildtieren im Tierheim der Stadt Leipzig erfolgt nicht.
Die Koordinierung von Wildunfällen im Straßenverkehr erfolgt über das Lagezentrum der Polizei, Polizeidirektion Leipzig, Führungs- und Lagezentrum, Tel. 0341 96642224 oder die Feuerwehrleitstelle, Tel. 0341 496170. Sollte es in öffentlichen Bereichen des Stadtgebietes zu Konflikten mit Wildtieren kommen, die dem Jagdrecht unterliegen, die öffentliche Sicherheit gefährden oder Personenschäden herbeiführen können, koordiniert die Abteilung Stadtforsten als Untere Jagdbehörde eventuelle Maßnahmen. Außerdem können in schwierigen Fällen die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes eingreifen. Ein Eingriff erfolgt jedoch erst, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
Die Stadt Leipzig mit ihren großen Waldflächen im urbanen Bereich, Gewässern, Parkanlagen, Kleingärten und einem beachtenswerten Baumbestand, bietet Wildtieren einen natürliche Lebensraum mit oftmals optimalen Brut- und Aufzuchtstätten. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass Bürger mit kranken Wildtieren bzw. mit vermeintlich allein gelassenen Jungtieren konfrontiert werden. Wildtiere sind Tiere, die von Menschen durch Zucht in ihrem Aussehen nicht verändert werden, in Freiheit geboren wurden und in Freiheit leben. Deshalb besteht in den meisten Fällen keine Verpflichtung zur Hilfeleistung, weder für einzelne Bürger noch für Behörden. Für herrenlose Tiere ist die Gemeinde nur zuständig, wenn diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.
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