Auch in diesem Jahr wird rund ein Drittel des insgesamt 1670 Kilometer langen Straßennetzes der Stadt vom städtischen Winterdienst betreut. Parallel sollen Grundstückseigentümer unbedingt ihre Pflichten zur Räumung vor dem eigenen Grundstück beachten.
Aufgabe des städtischen Winterdienstes ist es, die Befahrbarkeit der verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßen zu ermöglichen. Zum Einsatz kommt er auf den zu betreuenden Fahrbahnen, aber auch auf Straßen an verschiedenen Schwerpunktbereichen im Stadtgebiet so beispielsweise an 365 Straßenkreuzungen und Fußgängerüberwegen, 124 Fußgängerbrücken und 135 Querungshilfen sowie neun Straßenunterführungen. Für den maschinellen Winterdienst auf Leipzigs Straßen stehen der Stadtreinigung zehn Fahrzeuge, die nur als Schneepflug arbeiten, sowie 14 Kleinfahrzeuge mit Schneepflug und Streuaufbau zur Verfügung.
Wann und wo müssen Geh- und Radwege geräumt werden
Die Winterdienstsatzung sieht vor, dass die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,20 Meter durch die Grundstückseigentümer zu räumen und zu streuen sind. Zu beachten ist dabei, dass der Griff zu Besen oder Schneeschieber direkt nach dem Ende des Schneefalls erfolgen sollte. Sollte es bis nach 20 Uhr schneien, muss der Schnee auf Geh- bzw. Geh-Rad-Wegen und an Haltestellenbuchten bis 7 Uhr an Werktagen sowie bis 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen geräumt oder das Glatteis abgestumpft sein.
Tipps zur Vorbereitung auf den Winter
- Kaufen Sie rechtzeitig Streumaterial.
- Machen Sie ihr privates Fahrzeug wintertauglich.
- Steigen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel um.
- Planen Sie bei starkem Schneefall längere Fahrzeiten ein.
Weitere Informationen zum Winterdienst www.leipzig.de/winterdienst
Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig (PDF 33 kB)
Faltblatt Winterdienst in Leipzig (PDF 260kB)
geändert am 12.11.2012+++
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