Die Stadt weist darauf hin, dass die Winterdienstpflicht für Gehwege in Leipzig auf die Anlieger also auf die Eigentümer der an den Straßen anliegenden Grundstücke und die ihnen Gleichgestellten übertragen ist.
Wann besteht die Räum- und Streupflicht?
- Die Anlieger haben in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr) die am Grundstück angrenzenden Gehwege in der erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Zur Winterdienstpflicht der Anlieger gehört außerdem das Räumen und Abstumpfen von:
- Haltestellen- und Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, die sich auf den Gehwegen befinden
- angrenzenden Radwegen, wenn es sich um einen gemeinsamen Rad-/Gehweg handelt
- Zugängen zu den Bereitstellplätzen der Abfallbehälter
- Hydranten und Absperrschiebern und den Zugängen dahin an denen ihr Grundstück anliegt
- Die Gehwege an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen von den Anliegern so von Schnee frei gehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein gefahrloses Betreten der Fahrbahn möglich ist.
- An Haltestellen des ÖPNV und der Schulbusse ist ein gefahrloser Zugang zu den Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
- Bei Straßen mit nicht erkennbarem Gehweg muss entlang der Grundstücksgrenze ein so breiter Bereich von Schnee befreit und gestreut werden, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können (in der Regel 1-1,20 Meter Breite).
Welche Streumittel dürfen genutzt werden?
- Zum Abstumpfen sind geeignete Materialien wie Splitt oder Sand zu nutzen. Diese sind in Baumärkten erhältlich.
- Streusalz darf nur unter besonderen Bedingungen auf Gehwegen zum Einsatz kommen - dazu gehören Blitzeis oder Rampen für Rollstuhlfahrer.
Ist das Übertragen von Winterdienstpflichten möglich?
- Die Anlieger können ihre Winterdienstpflicht Dritten übertragen.
- Bei Verletzung der Winterdienstpflicht ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 500 ?? möglich. Entsteht Personenschaden, droht ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.
- Werden Anliegerpflichten nicht oder nur teilweise erfüllt, sollte das Leipziger Ordnungsamt informiert werden (Ordnungstelefon, Mo.- Fr. von 6:00 bis 22:00 Uhr, Telefon 0341 123-8888), das sich dann mit den jeweiligen Grundstückseigentümern in Verbindung setzt und die Erfüllung der Räum- und Streupflicht anmahnt.
Weitere Informationen
- Zuständigkeiten und Winterdienstsatzung
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