Im Vortrag erläutert die Rechtsanwältin rechtliche Voraussetzungen einer Vollmacht, einer Patientenverfügung, eines Betreuungsverfahrens sowie die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung. Auch das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe und deren Alternativen (z. B. assistierter Suizid) wird besprochen.
Wann
Mittwoch, 3. Juni 2015
10 bis 12:30 Uhr
Wo
Pflegeheim "Heiterblick“ der Städtischen Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Am Vorwerk 15
04329 Leipzig
Weitere Informationen und Anmeldung
Telefon: 0341 123-6000 oder www.vhs-leipzig.de
Es entstehen Kosten von acht Euro.