Die Kooperation zum Integrierten Gewässerkonzept Leipzig (IKG) zwischen der Stadt Leipzig und der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen wurde jetzt vertraglich vereinbart. Vorraussetzung für die Ratifizierung war die Zustimmung durch die Ratsversammlung am 21. März.
Die Umsetzung des Integrierten Gewässerkonzeptes Leipzig bedingt aufgrund der vielfältigen Verflechtung von Interessen und Zuständigkeiten eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Leipzig und der sächsischen Landestalsperrenverwaltung, erklärt Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. Die Vereinbarung beinhaltet die grundsätzliche Regelung der Verantwortlichkeiten der Stadt Leipzig und der Landestalsperrenverwaltung und definiert die Finanzierungsgrundsätze für die zu errichtenden Teilvorhaben.
Die Vereinbarung beinhaltet die Überleitung der Parthe über die Weiße Elster zur Neuen Luppe (beides Gewässer 1. Ordnung), die Offenlegung des alten Elsterbettes zur Rückverlegung der Weißen Elster (1. Ordnung) sowie die Beräumung und Profilierung des Elsterbeckens im wasserwirtschaftlich zwingend notwendigen Umfang für den künftigen Betrieb als Gewässer im Nebenschluss.
Weiterhin geregelt sind die Offenlegung des Elstermühlgrabens (2. Ordnung) und des Pleißemühlgrabens (2. Ordnung), die Beräumung des Elstermühlgrabens oberhalb Schreberbad (1. Ordnung) sowie die Beräumung des unteren Elstermühlgrabens (2. Ordnung) und des Abschnittes der alten Weißen Elster zwischen Leutzscher Allee und Einmündung in die Weiße Elster (künftig 1. Ordnung und gegenwärtig als Elstermühlgraben bezeichnet).
Mit dem Abschluss des Kooperationsvertrages entsprechen die Stadt Leipzig und die Landestalsperrenverwaltung dem Ratsbeschluss von 2004, wonach zur schrittweisen Umsetzung des Integrierten Gewässerkonzeptes Leipzig (IKG) eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen ist.
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