Die Bewerbung um die Nutzung des Marktplatzes muss folgende Vorgaben erfüllen:
- Name/ Bezeichnung des Veranstalters (natürliche oder juristische Person), auch Veranstaltergemeinschaften mit einem geschäftsführenden Veranstalter möglich (keine GbR-Gemeinschaften)
- Innovatives und nachhaltiges Veranstaltungskonzept in dreifacher Ausfertigung mit einer gehaltvollen, bunten Mischung aus Musik von Klassik bis Jazz und von Musical bis Pop, dargeboten in exzellenter Tonqualität sowohl täglich live von einer Bühne unter Einbeziehung lokaler Künstler als auch von Datenträgern auf Großleinwand; ansprechendes kulinarisches Rahmenangebot für die Besucher der Veranstaltung; gastronomische Versorgung durch namhafte Traditionsunternehmen des Leipziger Gastgewerbes, die gastronomische Grundstandards, wie zum Beispiel die Verwendung von Tischen und Stühlen, Porzellangeschirr, Gläsern, Service am Tisch etcetera gewährleisten
- Nachgewiesene Erfahrungen und Referenzen in der Durchführung von vergleichbaren Großveranstaltungen
- Finanzierungs-/ Sponsoringkonzept
- Sicherheitskonzept
- Als ergänzende Unterlagen werden je nach Rechtsform erbeten:
- Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- bei gewerblichen Bewerbern: Kopie der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Auszug aus Gewerbezentralregister
- Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis
Anhand der eingereichten Konzepte und unter Beteiligung eines Auswahlgremiums wird die Fläche des Marktplatzes in dem oben genanntem Zeitraum an den geeignetsten Bewerber für das Veranstaltungsjahr 2018 vergeben. Rückfragen können bei der Stadt Leipzig, Marktamt unter dem Stichwort "Interessenbekundungsverfahren für ein Sommermusikfestival" gestellt werden unter Telefon 0341 123-5929 oder per E-Mail an marktamt@leipzig.de.