Die Maßnahme soll an einem zentralen Standort im Stadtgebiet Leipzig umgesetzt und mobil an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig tätig werden. Die Maßnahme soll an einen anerkannten Träger der Jugendhilfe mit Erfahrungen im schulischen Kontext sowie in der Beratung und Begleitung von Schüler-/innen, Eltern und pädagogischen Fachkräften vergeben werden.
Eine Beschreibung der Ausgangslage ist sowohl dem Leipziger Bildungsreport 2021 (PDF 35 MB) vom 02. März 2022 als auch den Handlungsempfehlungen der „Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung der Stadt Leipzig (PDF 12,3 MB)“ (Beschluss des Stadtrates Nr. VII-DS-01168-NF-01 vom 22.07.2021) sowie des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Leipzig 2030“ („INESK“) (Beschluss des Stadtrates Nr. VI-DS-04159-NF-01 vom 31.05.2018) zu entnehmen und in der Interessenbekundung auszuführen.
Ziele, Zielgruppen und Aufgaben
Ziel ist es, bei drohendem, passivem oder aktivem Schulabsentismus beziehungsweise Schulverweigerung Kinder und Jugendliche und deren Sorgeberechtigte sowie pädagogische Fachkräfte zu unterstützen, um eine dauerhafte Schulverweigerung frühzeitig zu verhindern beziehungsweise wieder eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht zu erwirken und damit negative Folgewirkungen und Ausgrenzungsprozesse zu vermeiden.
Die neu einzurichtende Maßnahme richtet sich einerseits an schulpflichtige Schüler-/innen aller Schulformen, die zeitweise oder über einen längeren Zeitraum die Schule nicht mehr regelmäßig besuchen und deren Sorgeberechtigte. Andererseits richtet es sich an pädagogische Fachkräfte in Schule. Die Maßnahme soll niedrigschwellig, vorrangig präventiv ausgerichtet sein, an der individuellen Biografie der Schüler-/innen ansetzen, einen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit leisten und Schulentwicklungsprozesse anstoßen.
Im Konzept sind Erkenntnisse aus der aktuellen Forschung zu Themen wie Schulangst, Schulphobie und Schulabstinenz, psychische Gesundheit, Resilienzförderung, Gewalt und (Cyber-)mobbing sowie veränderte Wertesysteme in Familien zu berücksichtigen. Die Maßnahme soll sich inhaltlich-methodisch an Handlungsstrategien zur Lebensweltorientierung, Entwicklung und Förderung von Ressourcen, Selbstwertstärkung und Partizipation ausrichten.
Finanzierung und Personal
Für die Umsetzung in den Monaten August bis Dezember 2023 stehen maximal 113.773,66 Euro und für das Jahr 2024 maximal 214.736,85 Euro zur Verfügung. Für Personal können 120 Wochenstunden veranschlagt werden.
Für die Realisierung der Maßnahme wird der Einsatz von Fachkräften (gemäß § 72 SGB VIII) vorausgesetzt. Grundsätzlich müssen Mitarbeitende einen (sozial-)pädagogischen Abschluss bzw. einen Hochschulabschluss und mehrjährige Erfahrungen in pädagogischen Kontexten sowie entsprechende Zusatzqualifikationen und ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nachweisen.
Lage und räumliche Ausstattung
Die Maßnahme soll an einem zentralen Standort im Stadtgebiet Leipzig umgesetzt und mobil an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig tätig werden.
Maßnahmelaufzeit
Die Maßnahme läuft vom 01.08.2023 bis 31.12.2024. Für die kommenden Haushaltsjahre 2025/2026 ist eine separate Antragsstellung zum 1. August 2024 notwendig.
Antragstellung und Fristen
Der Träger bekundet sein Interesse mit dem Einreichen einer Interessensbekundung im Umfang von höchstens 10 Seiten entsprechend der Gliederungspunkte der
- Anlage 1: Antrag Zuwendung incl. Anhänge und
- Anlage 6: Raster: Qualifizierter Antrag der unten genannten Fachförderrichtlinie.
Die Antragsunterlagen, Gliederungspunkte und Formulare stehen hier zum Download bereit:
Fachförderrichtlinie Jugendhilfe - Stadt Leipzig beziehungsweise sind diese über die Mailadresse: jugendfoerderung@leipzig.de abzufordern.
Grundlage der Förderung ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII (Leipziger Amtsblatt 9/2019, S. 12 f.). Die Beschlussfassung erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss nach Beratung der Findungskommission.
Die Angebote sind bis zum 2. Juni 2023 zu richten an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend und Familie
Abteilung Jugendhilfe
Hausanschrift: Perlickstraße 6
04103 Leipzig
(zur Fristwahrung ist der Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus zu nutzen)
Die Umschläge sind mit dem Hinweis „Unterlagen Interessenbekundungsverfahren – Nicht öffnen“ zu versehen. Bitte senden Sie die Unterlagen ebenfalls per E-Mail an jugendfoerderung@leipzig.de
Informationen zur Ausschreibung erteilt Frau Klöter unter Telefon 0341 123-1030