Die inhaltliche und methodische Ausgestaltung der Maßnahme ist den Bewerbenden innerhalb des § 11 SGB VIII freigestellt. Eine Orientierung an zeitgemäßen Erkenntnissen aus Theorie und Praxis der Jugendarbeit wird vorausgesetzt.
Ziele und Aufgaben
Besonders zu berücksichtigen sind inhaltliche Untersetzungen zu den Themenfeldern: Lebenswelt- und Sozialraumorientierung, Partizipation und Demokratiebildung, Vielfalt der Geschlechter und Förderung der Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderung, Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie weitere relevante Themen der Adoleszenz. Des Weiteren sollen die Aspekte der Methodenvielfalt und der Gemeinwesenorientierung, sowie die aktive Teilnahme am Planungsraumarbeitskreis Nordost beziehungsweise an weiteren thematischen Gremien konzeptionell beschrieben werden.
Die Ziele und Aufgaben einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme sind den Handlungsempfehlungen der „Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung der Stadt Leipzig“ (PDF 12,3 MB) (Beschluss des Stadtrates Nummer VII-DS-01168-NF-01 vom 22.07.2021) zu entnehmen und in der Interessenbekundung auszuführen.
Personal, Räumlichkeiten und Finanzierung
Für die Realisierung der Maßnahme wird der Einsatz von Fachkräften (gemäß §72 SGB VIII) vorausgesetzt.
Es steht ein Objekt mit einer Gesamtfläche von circa 161 m² für Haupträume und circa 116 m² für Nebenräume und einer Freifläche von circa 4.000 m² zur Verfügung. Folgende Räume sind vorhanden: Büro (37,83 m²), Küche (36,58 m²), drei Mehrzweckräume (37,86 m², 47,37 m², 18,05 m²), Medienraum (20,58 m²), Lagerraum (9,92 m²), mehrere Sanitäreinrichtungen.
Für die Umsetzung steht im Haushaltjahr 2024 ab 01.07.2024 eine Gesamtfördersumme von 110.000,00 Euro zur Verfügung. Die Miet- und Betriebskosten in Höhe von etwa 2.000,00 Euro monatlich sind Bestandteil der Förderung.
Gemäß Punkt 4.3.1 der unten genannten Fachförderrichtlinie hat der Zuwendungsempfänger in der Regel mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenanteil zu erbringen. Grundsätzlich ist der Einsatz aller eigenen Mittel vorrangig gegenüber dem Einsatz der Zuwendung.
Laufzeit der Maßnahme: ab 01.07.2024 bis 31.12.2024
Für die kommenden Haushaltsjahre 2025/26 ist eine separate Antragsstellung zum 1. August 2024 notwendig.
Grundlage der Förderung ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII (Elektronisches Amtsblatt der Stadt Leipzig 14/2023, Seite 13 ff.).
Antragsunterlagen und Fristen
Der Träger bekundet sein Interesse mit dem Einreichen einer Interessenbekundung. Hierfür sind bitte die regulären Antragsunterlagen für Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung vorzulegen.
Die Formulare können über die Mailadresse jugendfoerderung@leipzig.de abgefordert werden.
Zu verwenden sind die
- Anlage 1: "Antrag Zuwendung inklusive Anhänge" und
- Anlage 6: "Raster Qualifizierter Antrag" der oben genannten Fachförderrichtlinie.
Die Beschlussfassung erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss nach Beratung der Findungskommission.
Die Angebote sind bis zum 16.02.2024 zu richten an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend und Familie
Abteilung Jugendhilfe
Hausanschrift: Perlickstraße 6, 04103 Leipzig (zur Fristwahrung ist der Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus zu nutzen)
Die Umschläge sind mit dem Hinweis „Unterlagen Interessenbekundungsverfahren – Nicht öffnen“ zu versehen.
Bitte senden Sie die Unterlagen ebenfalls per E-Mail an jugendfoerderung@leipzig.de
Informationen zur Ausschreibung erteilt Frau Bittner unter Telefon0341 1234350 und janina.bittner@leipzig.de