Jeder von uns hat Lieblingsplätze, an denen er sich gerne aufhält oder öfter sein möchte. Menschen mit Behinderung geht es da nicht anders. Allerdings sind manche dieser Orte durch eine sichtbare oder unsichtbare Barriere unerreichbar. Oft ist nur eine relativ kleine Änderung nötig, damit auch behinderte Bürger einen Ort zu Ihrem Lieblingsplatz wählen können. Bisher konnten schon 38 Maßnahmen zum Abschluss gebracht werden, die vielen Bürgern dienen.
Im fünften Jahr in Folge wird unter dem Titel "Lieblingsplätze für alle" vom Freistaat Sachsen für 2018 ein Investitionsprogramm für barrierefreies Bauen aufgelegt,. Ziel des Programms ist die Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich.
Für Investitionen in der Stadt Leipzig stehen daraus 246.200 Euro zur Verfügung. Mit dieser Summe können Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung mit jeweils bis zu 25.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Wer wird gefördert?
Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie Kultur-, Freizeit-, Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.
Was wird gefördert (Beispiele)?
- Barrierefreie Zugänge wie Rampen und Lifte
- Barrierefreie Sanitäranlagen
- Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
- Anlagen zur Verbesserung des Hörens
- Audio-Guides
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Eigenmittelanteil und kommunaler Anteil sind nicht erforderlich. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.
Wie und bis wann können Fördermittel beantragt werden?
Der vollständige Antrag (siehe Download unten) muss
- bis zum 20. November 2017 (Posteingang)
- bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig,
vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Ein Maßnahmebeginn ist erst ab Erteilung eines Fördermittelbescheides an den Antragsteller durch die Stadt Leipzig möglich.
- Die Investitionsmaßnahme muss im Jahr 2018 durchgeführt werden.
Download Antrag
Antragsformular zur Förderung aus dem Investitionsprogramm - "Lieblingsplätze für alle" (PDF 358 KB)
Ansprechpartnerinnen
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Carola Hiersemann
Telefon: 0341 123-6741
oder
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Jana Naerlich
Telefon: 0341 123-5486
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Projekt Lieblingsplätze für alle - Barrierefreies Bauen