Jeder von uns hat Lieblingsplätze, an denen er sich gerne aufhält oder öfter sein möchte. Menschen mit Behinderung geht es da nicht anders. Allerdings sind manche dieser Orte durch eine sichtbare oder unsichtbare Barriere getrennt. Oft ist nur eine relativ kleine Änderung nötig, damit auch behinderte Bürger einen Ort zu Ihrem Lieblingsplatz wählen können. Dazu führt der Freistaat Sachsen für das Jahr 2015 das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen weiter. Die Stadt Leipzig erhält aus diesem Fond 244.200 € unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Zuschüsse im Landeshaushalt. Mit dieser Summe sollen Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung mit jeweils bis zu 25.000 € gefördert werden. Träger oder Betreiber von öffentlichen Einrichtungen sind aufgefordert, Ideen und Vorhaben zum Abbau von Barrieren einzureichen.
Wer wird gefördert?
- Betreiber – auch Mieter und Pächter – von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie - Kultureinrichtungen,
- Freizeiteinrichtungen,
- Bildungseinrichtungen oder
- Gesundheitseinrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.
Was wird zum Beispiel gefördert?
- Barrierefreie Zugänge (Rampen, Lifte, auch anteilig)
- Barrierefreie Sanitäranlagen
- Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
- Induktive Höranlagen oder
- Audio-Guides.
In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden?
Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 €. Es können bis zu 100 % der Kosten gefördert werden Eigenmittelanteil und kommunaler Anteil sind nicht erforderlich. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.
Wie und bis wann werden die Fördermittel beantragt?
Der vollständige Antrag (PDF 68 KB) muss bis zum 16. Januar 2015 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ein Maßnahmebeginn ist erst ab Erteilung eines Fördermittelbescheides an den Antragsteller durch die Stadt Leipzig möglich. Die Investitionsmaßnahme muss im Jahr 2015 durchgeführt werden.
Ansprechpartnerinnen
Dezernat Soziales, Bildung und Gesundheit
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Carola Hiersemann
Telefon: 0341 123-6741
oder
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Jana Naerlich
Telefon: 0341 123-5486
Weitere Informationen
- Antragsformular zur Förderung aus dem Investitionsprogramm - "Lieblingsplätze für alle" (PDF 68 KB)
- Investitionsprogramm auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz