Leistungen nach dem SGB II werden in der Regel für sechs Monate bewilligt. Nach Ablauf dieser sechs Monate wird ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich. Den Weiterbewilligungsantrag versendet das Jobcenter etwa vier Wochen vor Ende des laufenden Bewilligungsabschnitts per Post an die Bürgerinnen und Bürger. Dieser Service entbindet aber nicht von der Notwendigkeit, das Ende des Bewilligungszeitraums selbst im Blick zu behalten und rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Nur so lassen sich Zahlungslücken vermeiden.
Sollte das Beendigungsschreiben mit dem Weiterbewilligungsantrag nicht rechtzeitig zugestellt werden, dann bieten sich folgende Möglichkeiten an. Im Internet unter www.leipzig.de/jobcenter (-> Downloads) oder unter www.arbeitsagentur.de (Formulare -> Formulare für Bürgerinnen & Bürger) können sich die Bürgerinnen und Bürger vorsorglich eigenständig einen Weiterbewilligungsantrag ausdrucken und diesen ausgefüllt im Jobcenter einreichen. Alternativ kann telefonisch über die Servicenummer des Jobcenters unter 0341 913 10705 ein Weiterbewilligungsantrag anfordert werden. Das Servicecenter ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Bei verspäteter Antragsabgabe, also erst nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums, wird jeweils individuell geprüft ab wann Leistungen weiter gewährt werden können. Mit dem Weiterbewilligungsantrag sind auch die aktuellen Kontoauszüge der letzten drei Monate in Kopie einzureichen. Um Zahlungslücken zu vermeiden, sollten Weiterbewilligungsanträge frühzeitig abgegeben werden.