Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt bekannt, dass die aufgeführten Gruppen der jeweiligen Abteilungen auf den erwähnten Friedhöfen ab 31.12.2021 gekündigt werden.
Anträge auf Freigabe von Grabmalen zur Beräumung der Grabstätten durch die bisherigen Verfügungsberechtigten können unter Vorlage des gültigen Grabscheines bis zum 30.09.2021 gestellt werden bei:
Stadt Leipzig
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Abteilung Friedhöfe, Friedhofsverwaltung
Friedhofsweg 3
04299 Leipzig
Vorhandene Grabsteine und Grabausstattungen sind bis zum 31.12.2021 entfernen zu lassen. Nach diesem Termin fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Leipzig. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige bisherige Verfügungsberechtigte der Grabstätte die Kosten zu tragen (§ 26 Absatz 3 der geltenden Friedhofssatzung).
Südfriedhof
- IX. Abteilung (Gruppen 1 und 2)
- X. Abteilung (Gruppe 8: Stellen 10 und 93 bis 172)
- XXIII. Abteilung (Gruppe 4)
Ostfriedhof
- I. Abteilung (Gruppe G: Reihen 4, 8 und 18)
- I. Abteilung (Gruppe 7)
- II. Abteilung (Gruppe 3: Reihen H und J)
Nordfriedhof
- I. Abteilung (Gruppe 7: Stellen 16 bis 24)
- II. Abteilung (Gruppe 9: Reihe A.20)
Friedhof Kleinzschocher
- I. Abteilung (Gruppe B: Stellen 63 bis 79)
- IV. Abteilung (Gruppe 3: Reihe 9.12)
Friedhof Möckern
- I. Abteilung (Gruppe 7: Stellen 23 bis 27)