Damit der Charakter gewahrt bleibt, sind gemäß Paragraf 6 öffentliche Vergnügungen wie zum Beispiel Tanz- und Sportveranstaltungen während des gesamten Tages verboten. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Die Einhaltung der Vorschriften wird kontrolliert.
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