Risiko steigt durch unvollständigen Impfschutz
Das Gesundheitsamt Leipzig macht auf eine erhöhte Zahl von Keuchhustenfällen in Leipzig aufmerksam. Im Januar diesen Jahres wurden bereits 43 Erkrankte und sechs symptomlose Träger von Keuchhustenbakterien registriert. Im gesamten Jahr 2008 waren es im Vergleich dazu 55 bzw. 14. Es ist davon auszugehen, dass es noch mehr Krankheitsfälle gibt, da viele Keuchhustenfälle nicht erkannt werden.
Von den 43 im Januar in Leipzig an Keuchhusten erkrankten Kindern und Erwachsenen waren alle nicht oder unvollständig gegen Keuchhusten geimpft.
Kinder kommen ohne Nestschutz gegen das Keuchhustenbakterium zur Welt. Deshalb sollte die Keuchhustenimpfung mit Kombinationsimpfstoffen bereits ab dem dritten Lebensmonat durchgeführt werden. Die Grundimmunisierung wird nach Vollendung des ersten Lebensjahres mit der vierten Impfung abgeschlossen. Auffrischimpfungen werden ab dem fünften und dann wieder ab dem zehnten Geburtstag empfohlen. Heutzutage werden sogenannte azelluläre Impfstoffe verwendet, die viel besser verträglich sind als die früher gebräuchlichen Ganzkeimimpfstoffe. Sie enthalten nicht mehr den ganzen Keim, sondern nur noch jene Bestandteile des Erregers, die eine Immunantwort im Körper des Geimpften hervorrufen.
Die Schutzwirkung nach der vollständigen Impfung in der Kindheit oder einer durchgemachten Erkrankung besteht nicht lebenslang, sondern nur für etwa zehn Jahre", informiert Dr. Ingrid Möller vom Gesundheitsamt. "Aus diesem Grund sollte die Keuchhustenimpfung nach den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission auch bei Erwachsenen alle zehn Jahre aufgefrischt werden." Das sei auch deshalb so wichtig, so Möller, weil man wisse, dass am ehesten unerkannt an Keuchhusten erkrankte Eltern oder Großeltern Infektionsquellen für die besonders gefährdeten Säuglinge seien. "Die Impfung ist auch dann sinnvoll, wenn man noch nie gegen Keuchhusten geimpft wurde."
Die Wirksamkeit der Keuchhustenimpfstoffe liegt bei etwa 80 bis 90 Prozent. Das bedeutet, dass man in seltenen Fällen trotz Impfung an Keuchhusten erkranken oder Träger von Keuchhustenbakterien sein kann. Der Krankheitsverlauf ist bei Geimpften in der Regel kürzer und milder.
Wer sich und sein Umfeld vor den unangenehmen Folgen einer Keuchhusten-Erkrankung schützen möchte, sollte zum nächsten Arztbesuch seinen Impfausweis mitnehmen und sich beraten lassen. Meist finden sich insbesondere bei Erwachsenen weitere Impflücken, da die Auffrischimpfungen gegen Diphtherie und Tetanus häufig vergessen werden.
Das Gesundheitsamt bietet in allen Fällen, in denen Keuchhusten in Schulen oder Kitas auftritt, eine Umgebungsuntersuchung und Beratung vor Ort an.
Krankheitsbild Keuchhusten
Keuchhusten wird durch Bakterien verursacht, die bei engem Personenkontakt, zum Beispiel beim Husten und Niesen, übertragen werden. Die Krankheit beginnt sieben bis 21 Tage nach der Ansteckung mit unspezifischen Erkältungszeichen wie leichtem Husten, Heiserkeit und Schnupfen, meist ohne Fieber. Die typischen Keuchhustensymptome treten erst nach ein bis zwei Wochen auf. Dazu zählen vor allem ziehendes Einatmen und heftige Hustenanfälle, die besonders nachts auftreten und bis zum Erbrechen führen können. Im schlimmsten Fall verkrampfen die Muskeln im Bereich des Kehlkopfes und der Bronchien; die Kinder ringen nach Luft und laufen blau an, bevor sich der Krampf wieder löst. Gehirnschädigungen können als Folge des Sauerstoffmangels im Rahmen der Krampfanfälle ausgelöst werden, eine zum Glück sehr seltene Komplikation. Häufiger sind Lungen- und Mittelohrentzündungen, die den Verlauf der Erkrankung verschlimmern können. Säuglinge leiden meist nicht an den typischen Hustenattacken, sie stellen statt dessen zeitweise die Atmung ein und können daran in Ausnahmefällen auch sterben.
Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verläuft die Erkrankung meist untypisch und wird daher oft nicht rechtzeitig oder gar nicht erkannt. Ein quälender Husten, der mit herkömmlichen Hustenmitteln nicht zu lindern ist und mindestens zwei Wochen andauert, ist ein Alarmzeichen und sollte zum Arztbesuch führen. Auch wenn Keuchhusten in diesem Alter nicht mehr so gefährlich ist wie für die Kleinsten, kann der Alltag der Erkrankten auf Grund der durch die Hustenanfälle verursachten Schlafstörungen und der damit einhergehenden Leistungsminderung massiv eingeschränkt sein. Lange Fehlzeiten am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule können die Folge sein.
Keuchhusten ist sehr ansteckend. 80 bis 90 Prozent der nicht geimpften engen Kontaktpersonen eines an Keuchhusten Erkrankten werden selbst krank. Ansteckungsfähigkeit besteht drei bis sechs Wochen nach Erkrankungsbeginn. Um diese Zeit zu verkürzen, ist eine Therapie mit einem Antibiotikum ratsam. Nur wenn die Therapie frühzeitig einsetzt, können auch die Hustenanfälle abgeschwächt und der Krankheitsverlauf verkürzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei Dr. med. Ingrid Möller vom Gesundheitsamt unter Tel.: 0341 123-6901
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