Bis zu sechs Prozent günstiger
Der Beitrag für die Regelbetreuungszeit in Kinderkrippe und Kindergarten wird ab 1. April gesenkt. Die Ratsversammlung hatte am 25. Februar eine niedrigere prozentuale Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten beschlossen (Kinderkrippe von 22,948 auf 21 Prozent, Kindergarten von 30 auf 24 Prozent).
Mit dieser Absenkung der Beiträge in Krippen und Kindergärten werden viele junge Familien finanziell entlastet", freut sich Bürgermeister Thomas Fabian.
Der Beitrag beträgt künftig pro Neun-Stunden-Platz in der Kinderkrippe 174,17 Euro (bisher 190,33 Euro), im Kindergarten 91,87 Euro (bisher 114,84 Euro). Die Beiträge im Schulhort bleiben unverändert.
Bisherige Ermäßigungen und Freiplätze bleiben bestehen
Die durch die Stadt Leipzig gewährten Vergünstigungen wie Beitragsstaffelung nach Geschwistern, Familie und Alleinerziehende sowie Beitragsfreiheit für das dritte Kind, wenn alle drei Kinder eine Einrichtung besuchen, bleiben bestehen. Für die Gewährung der Geschwisterermäßigung ist ein Vertrag mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden täglich / 20 Stunden wöchentlich erforderlich.
Neben diesen Regelungen findet bei der Gewährung von Ermäßigungen und Freiplätzen weiterhin die besondere Familiensituation Berücksichtigung. Die bereits gewährten Ermäßigungen behalten im Rahmen der zeitlichen Befristung ihre volle Gültigkeit, also auch über den 1. April hinaus.
Die Veränderungen der Elternbeiträge für alle Betreuungszeiten entnehmen Sie bitte der .text
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