Rund 14.500 nach einem Zufallsverfahren aus dem Einwohnerverzeichnis der Stadt Leipzig ausgewählte Personen im Alter von 18 bis 85 Jahren erhalten dann Post von der Stadtverwaltung. In den Kompaktbriefen befinden sich achtseitige gelbe bzw. blaue Fragebögen. Ein beiliegendes Anschreiben des Oberbürgermeisters erläutert das Anliegen.
Um eine möglichst schnelle Rücksendung der Fragebögen wird gebeten."" Das Porto für die beigelegten Antwortbriefe ist bereits bezahlt. Man kann den ausgefüllten Fragebogen im Umschlag auch ""in jedem Bürgeramt der Stadtverwaltung abgeben"". Wer über Internetanschluss verfügt, kann anstelle der schriftlich-postalischen Beantwortung den ""Fragebogen am Computer ausfüllen"". Unter www.leipzig.de/buergerumfrage kann man den Fragebogen aufrufen.
Grundsätzlich dient die kommunale Bürgerumfrage, die seit 1991 in der Regel jährlich durchgeführt wird, der Unterstützung eines kontinuierlichen Dialogs zwischen der Bürgerschaft einerseits sowie Stadtrat und Verwaltung andererseits. Auch und gerade in einer Zeit knapper Kassen soll darauf nicht verzichtet werden. In diesem Jahr wurde die Stichprobe aufgestockt, um auch verlässliche Ergebnisse für alle Leipziger Ortsteile zu erhalten.
Gefragt wird nach der aktuellen Lebenssituation, nach Meinungen, Sorgen und Erwartungen im Zusammenhang mit der kommunalen Politik. Themen der Fragebögen sind unter anderem Wohnzufriedenheit und Umzugsabsichten, die Nutzung von Verkehrsmitteln, der Besuch kultureller Einrichtungen und deren Wertschätzung, das freiwillige Engagement in Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen sowie sportliche und gesundheitsbezogene Aktivitäten. Gefragt wird wiederum nach den größten Problemen in Leipzig sowie in den Ortsteilen aus Sicht der Bürgerschaft. Für viele Fragen gibt es Vergleichsergebnisse aus den Vorjahren, so dass Entwicklungen und Veränderungen gut nachvollziehbar werden.
Die städtischen Ämter und Referate nutzen die Ergebnisse, um ihre Planungen bestmöglich mit den Interessen und Vorstellungen der Einwohner in Einklang zu bringen. So werden die Ergebnisse der Fragen zu den Wohnbedingungen und Umzugsabsichten für die Erarbeitung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und für das laufende Wohnungsmarkt- und Stadtumbau-Monitoring genutzt.
Rechtsgrundlage der kommunalen Bürgerumfrage ist die am 18. September 1996 vom Leipziger Stadtrat beschlossene Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Alle Angaben in den Fragebögen werden streng vertraulich nach den Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes und des Statistikgesetzes des Freistaates Sachsen behandelt. Eine Nummer auf dem Rücksendeumschlag sichert die räumliche Zuordnung und sorgt dafür, dass die Teilnehmer bei Rücksendung ihres Fragebogens aus der Adressenliste gestrichen werden, damit sie kein Erinnerungsschreiben erhalten.
Auswertungen erfolgen nach verschiedenen soziodemografischen Merkmalen (z.B. Geschlecht, Altersgruppen). Dabei wird gesichert, dass diese Gruppen mindestens 50 Personen stark sind. Ergebnisse werden im Frühjahr 2007 vorliegen.
Auskünfte"" zur kommunalen Bürgerumfrage werden vom Amt für Statistik und Wahlen ""unter den Rufnummern"":
(0341) 123 2821
(0341) 123 2824 und
(0341) 123 2826
erteilt.
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