Das Konzept beschreibt auf Grundlage der 2013 von der Ratsversammlung beschlossenen Sucht- und drogenpolitischen Leitlinien die fachlichen Grundlagen der bestehenden Angebote in den vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminimierung sowie Repression. Es leitet mit Blick auf die derzeitigen Herausforderungen der Sucht- und Drogenpolitik Ziele und Handlungsschwerpunkte für die nächsten Jahre ab.
"Wir wollen ein von Sucht freies Leben fördern", so Bürgermeister Thomas Fabian. "Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit unseren Partnern der Suchthilfe, Jugendhilfe und Polizei ein Konzept der Leipziger Sucht- und Drogenpolitik zu erarbeiten. Zusammen mit den Sucht- und drogenpolitischen Leitlinien haben wir so eine gute strategische Grundlage für unser Handeln geschaffen."
In Leipzig gibt es vielfältige und miteinander vernetzte Hilfsangebote, die Suchtgefährdete und Suchtabhängige unterstützen, zur Behandlung motivieren und vorbeugend wirken.
Das Sucht- und Drogenkonzept soll gemeinsam mit den Akteuren und Trägern umgesetzt und fortgeschrieben werden. Das Konzept ist für den Zeitraum von 2014 bis 2019 erarbeitet. Jeweils zum Ablauf der Wahlperioden der Ratsversammlung soll es abgerechnet und fortgeschrieben werden.
Das Konzept kann unter www.leipzig.de/suchthilfe nachgelesen werden.
Handlungsschwerpunkte in den vier Säulen der Sucht- und Drogenpolitik
Prävention
- Veranstaltungen zur Qualifikation von Multiplikatoren sollen zentral koordiniert und abgestimmt werden.
- Akteure aus weiteren gesellschaftlichen Bereichen (z.B. niedergelassene Ärzte, Sportvereine) sollen für die Mitwirkung in der Suchtprävention sensibilisiert und gewonnen werden.
- Peer-Projekte für Kinder und Jugendliche sollen ausgeweitet werden.
- Die Einbeziehung von Betroffenen soll als Ergänzung zur professionellen Suchthilfe fortgeführt werden.
- Elternarbeit soll gefördert und ausgebaut werden.
- Die bisherigen Anstrengungen, um gefährdete oder bereits riskant konsumierende Jugendliche frühzeitiger zu erreichen, sollen fortgeführt werden.
- Die Maßnahmen der verhaltenswirksamen Prävention sollen fortgeführt werden.
Beratung, Behandlung und soziale (Re-) Integration
- Für folgende besondere Bedarfsgruppen sollen spezifische Zugangswege und Angebote entwickelt werden:
▪ Konsumierende Kinder und Jugendliche,
▪ Suchtkranke und konsumierende Schwangere, Eltern und deren Kinder,
▪ Politoxikoman Konsumierende (Mischkonsum),
▪ Crystalkonsumenten,
▪ Konsumierende mit einer psychiatrischen Begleiterkrankung,
▪ Konsumierende bzw. suchtkranke ältere Menschen,
▪ Suchtkranke und konsumierende Menschen mit Migrationshintergrund,
▪ Menschen mit stoffungebundenen Störungen.
- Die Suchtberatungs- und behandlungsstellen sollen eine qualitäts- und bedarfsgerechte Behandlung und Begleitung von Substituierten gewährleisten.
- Die Selbsthilfe soll stärker in Gestaltungsprozesse der Suchthilfe einbezogen werden.
- Neue Wege zur frühzeitigen Entwöhnungsbehandlung sollen geschaffen werden.
- Der Zugang von Suchtkranken zu Beschäftigung und Arbeit soll verbessert werden. Der Erwerb von Abschlüssen soll weiterhin unterstützt werden. Um den Wegfall von Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes zu kompensieren, sollen Konzepte für alternative Maßnahmen der Tagesstrukturierung entwickelt werden.
- Der Beratungs- und Behandlungsbedarf von Essgestörten und Medienabhängigen soll ermittelt werden. Bei zunehmendem Bedarf sollen in Abstimmung mit Kostenträgern entsprechende Angebote entwickelt werden.
Schadensminimierung
- Aufsuchende Angebote sollen ausgebaut werden.
- Maßnahmen sollen bereit gestellt werden, die der Verbesserung der gesundheitlichen Situation suchtkranker Menschen und der Verringerung von Infektionsrisiken dienen.
- Niederschwellige Notübernachtungsangebote und Wohnprojekten für suchtkranke Menschen sollen bedarfsgerecht weiter entwickelt werden.
Repression
- Die Betäubungsmittelkriminalität im Sinne der Angebotsreduzierung im Bereich des Handels und der Herstellung sowie der Einfuhr und des Schmuggels illegaler Betäubungsmittel sollen weiter aktiv bekämpft werden.
- Durch geeignete Maßnahmen soll die Etablierung von öffentlichen Räumen, an denen offen erkennbarer illegale Betäubungsmittel gehandelt oder konsumiert werden, verhindert werden.
- Die Kontrolle und Durchsetzung des Kinder- und Jugendschutzes, insbesondere zum Schutz vor Konsum gesundheitsschädigender Substanzen, Konsum von Medien mit entsprechender Altersbeschränkung sowie sonst suchtförderlicher Bedingungen soll konsequent fortgeführt werden.
- Die Verkehrssicherheit, Überwachung und Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführern und Radfahrern bzgl. des Konsums von beeinflussenden Substanzen soll weiter gewährleistet werden.