Möglich macht dies ein neues Online-Portal des Freistaates Sachsen.
Zu beachten ist, dass nur Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, im Portal abgemeldet werden können. Nur diese verfügen über die notwendigen Sicherheitscodes in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und unter den Stempelplaketten (Siegel Kennzeichen). Benötigt werden zudem ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2 des Bundes. Ferner ist ein elektronischer Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Weitere Informationen
Alle Infos rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen finden Sie auf www.leipzig.de/zulassung.