Anträge müssen schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht und an die Stadt Leipzig/Kulturamt gerichtet werden. Die reguläre Kleinprojekteförderung beginnt dann im Jahr 2020.
Voraussetzungen
Förderfähig sind kurzfristig entwickelte Kleinprojekte mit kulturellem und künstlerischem Charakter. Die Projekte sollen partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen, indem sie zum Beispiel die Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihres Stadtteils beteiligen.
Eine Kleinprojekteförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Sitz beziehungsweise Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.
Weitere Informationen
Die vollständigen Zuwendungsbestimmungen sowie das Antragsformular stehen unter www.leipzig.de/kulturfoerderung zur Verfügung.