Am Donnerstag, 1. November, sind in Leipzig zwischen 15 und 19 Uhr mehrere Kundgebungen beabsichtigt. Die dazu durchgeführten Gespräche mit den Anmeldern fanden am vergangenen Freitag und heute statt.
Im Ergebnis beinhalten die Auflagenbescheide zu den beiden vom NPD Landesverband Sachsen angezeigten Kundgebungen zwölf Auflagen für den Bereich Roscherstraße und elf Auflagen für den Kundgebungsort Pittlerstraße. Darin sind unter anderem die Pflichten des Versammlungsleiters, die Zahl der genehmigten Ordner, die Benutzung von Kundgebungsmitteln und das Verhalten der Versammlungsteilnehmer geregelt. Gegen eine Auflage hinsichtlich der Benutzung von Schallverstärkungstechnik wurde zwischenzeitlich Widerspruch eingelegt.
Der Versammlungsort des NPD Landesverbandes Sachsen wurde im Kooperationsgespräch in Richtung des Kreuzungsbereichs Roscherstraße/Berliner Straße verändert. Somit wird das Grundrecht der freien Religionsausübung gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes gewahrt.
Die Gegendemonstration des Erich-Zeigner-Haus e.V. wird anmeldegemäß unter dem Motto Für Weltoffenheit und Zivilcourage in Ruf- und Hörweite der Kundgebung des NPD Landesverbandes Sachsen in der Pittlerstraße in der Zeit von 15 Uhr bis 19 Uhr stattfinden.
Mahnwachen unter dem Motto Raum für Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe werden im Gesamtzeitraum zwischen 15 Uhr und 19 Uhr an folgenden Standorten durchgeführt: Nikolaikirche, Friedenskirche, Michaeliskirche, Begegnungsstätte Lebens L.u.S.T (Georg-Schumann-Straße 326), Stolperstein Ranstädter Steinweg 13/15, Stolperstein Berliner Straße 60.
Zu den beiden vom Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz angemeldeten Kundgebungen Gemeinsam und solidarisch gegen rassistische Hetze im Umfeld der Roscherstraße sind die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen.
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