Das Tragen einer FFP 2-Maske oder medizinischen Maske wird jedoch empfohlen. Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet bleiben.
Inländische Schulfahrten sind ab dem 14. Juni 2021 auch wieder möglich, sofern sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet.
"Ich halte die Lockerungsschritte nicht nur für verantwortbar, sondern für zwingend geboten. Kinder und Jugendliche haben unter dem Lockdown sehr gelitten. Damit muss jetzt Schluss sein", so Sachsens Kultusminister Christian Piwarz.
Bei Inzidenzwert oberhalb von 100 greift Bundesnotbremse
Oberhalb eines Inzidenzwertes von 100 gilt nach wie vor die Bundesnotbremse nach dem Infektionsschutzgesetz. Es bleibt zudem bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche für den Zutritt in Schulen - unabhängig von der Inzidenz.
Die Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung ist notwendig, weil die Regeln für den Schul- und Kitabetrieb nicht mehr über die Corona-Schutz-Verordnung des Sozialministeriums vorgegeben werden.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zur neuen Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung gibt es im Blog des Kultusministeriums www.bildung.sachsen.de/blog