Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen während des Landespokalspiels der SG Leipzig Leutzsch gegen Roter Stern Leipzig am 4. September hat sich Ordnungs- und Sportbürgermeister Heiko Rosenthal eingeschaltet. Nach Kenntnisnahme des vorliegenden Ton- und Videomaterials ist das Skandieren rechtsextremistischer und nationalsozialistisch verherrlichender Sprechchöre durch Zuschauer im Alfred-Kunze Sportpark vollkommen unstrittig, sagte Heiko Rosenthal.
Der Sportbürgermeister hat sich daher in einem Brief an den Vorstand der SG Leipzig Leutzsch gewandt und unter anderem auf die bestehende Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig hingewiesen. Danach kann eine Zuwendung unter anderem nur erfolgen, wenn die jeweiligen Vereine kein gewalttätiges, rassistisches, antisemitisches oder anderweitig diskriminierendes Gedankengut pflegen oder verbreiten. Dies gilt zum Beispiel für die Leugnung des Holocaust, die Benachteiligung, Diskriminierung oder Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung oder wegen einer Behinderung. Diese Bestimmung erfasst ausdrücklich auch das Publikum jedes Vereins sowie den Umgang, die Konsequenzen und zukünftigen Vorkehrungen der jeweiligen Verantwortlichen nach Bekannt werden entsprechender Auffälligkeiten.
Heiko Rosenthal stellte ebenso klar, dass es bis dato bei Spielen der SG Leipzig Leutzsch zu keinerlei Auffälligkeiten gekommen ist, demnach von erstmaligen Vorfällen gesprochen wird, nunmehr jedoch ein konsequentes Handeln der Vereinsverantwortlichen erforderlich ist. Sowohl Ordnungs- als auch Sportverwaltung der Stadt Leipzig erwarten von den Vereinsverantwortlichen eine unverzügliche und vollumfassende Auswertung der Vorkommnisse. Darüber hinaus sind durch die SG Leipzig Leutzsch geeignete Maßnahmen zu treffen, dass sich derartige Vorfälle zukünftig nicht wiederholen bzw. im Wiederholungsfall mit entsprechenden Maßnahmen unmissverständlich sanktioniert werden, so Heiko Rosenthal weiter zum Inhalt des Schreibens.
Diese Auswertung sowie getroffene Maßnahmen zum zukünftigen Umgang sind der Stadt Leipzig bis zum Freitag, 16. September 2011 vorzulegen.
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