Eine Halbmillionenstadt wie Leipzig hat die verschiedensten Ansprüche zu erfüllen. Wohnbauflächen müssen dem jeweiligen Bedarf entsprechend vorgehalten werden.
Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist ebenso vonnöten wie ein dichtes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr. Fußgänger wollen ihre Interessen genauso gewahrt sehen wie Radfahrer. Und natürlich sollen auch Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Handels- und Gewerbebetriebe dort zu finden sein, wo sie gebraucht werden. Nicht zuletzt müssen genügend Grün- und Freiflächen vorgehalten werden nicht nur für Erholungszwecke, sondern auch zur Verbesserung des Stadtklimas und zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.
Damit dies vorausschauend geplant wird, gibt es die städtebaulichen Instrumente des Flächenutzungsplans (FNP) und des Landschaftsplans (LSP). Beide ermöglichen eine langfristige zukunftsweisende Planung, die sowohl ausreichend Reserveflächen für neue und bedarfsgerecht zu entwickelnde Nutzungen vorhält, als auch einen flächensparenden Umgang mit den vorhandenen Potenzialen gewährleistet.
Als erste ostdeutsche Großstadt verfügte Leipzig 1995 über einen wirksamen Flächennutzungsplan. 1999 folgte der Ratsbeschluss zum Landschaftsplan. Mit der Gemeindegebietsreform im Jahr 2000 veränderten sich die Rahmenbedingungen in Leipzig. Auch die steigenden Geburtenzahlen und Zuwanderungsgewinne sowie der wirtschaftliche Strukturwandel erfordern neue Aussagen, will Leipzig den Planungsprozess auch künftig aktiv gestalten.
So sollen attraktive Wohn- und Lebensbedingungen für alle Bevölkerungsschichten erhalten bzw. durch Nutzung der vielfältigen Strukturen im Bestand entwickelt werden. Auch die Ziele für das Hauptstraßennetz haben sich geändert. Als besonderes Merkmal Leipzigs soll die Landschaft in der Stadt weitergestaltet werden. Interessierte sind aufgerufen, sich an der Diskussion des Flächennutzungsplans 2020 und des Landschaftsplans zu beteiligen.text
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