Angesichts der von den Anmeldern erwarteten 15.000 bis 20.000 Teilnehmern, der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Polizeikräfte, der fehlenden Geeignetheit des Marktes, insgesamt 16 angemeldeter Demonstrationen im Innenstadtbereich sowie insgesamt rund 20.000 zu erwartenden Gegendemonstranten, ist aus Sicht der Stadt diese Entscheidung zwingend erforderlich. Gemäß der vorliegenden polizeilichen Gefahrenanalyse wäre andernfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet.
Die Verlegung der Sammlungsörtlichkeit vom Markt auf den Augustusplatz soll sowohl Gefahren für Leben und Gesundheit der Versammlungsteilnehmer, der eingesetzten Polizeibeamten und Dritter sowie für das Eigentum verringern als auch die Einschränkungen von Grundrechten Dritter, insbesondere das Grundrecht der Berufsausübung nach Art. 12 GG, reduzieren. Diese Verletzung wäre u. a. gegeben, wenn der traditionelle Wochenmarkt wegen der Legida-Veranstaltung kurzfristig ausfallen und anliegende Gewerbetreibende ihre Einrichtungen schließen müssten.
Aufgrund der kurzfristig veränderten Anmeldung auf den 30. Januar 2015 war es der Polizei nicht möglich, eine ausreichende Kräfteanzahl analog der Absicherung des Versammlungsgeschehens am 21. Januar 2015 bereitzustellen. Nach polizeilicher Einschätzung kann mit den zur Verfügung stehenden Kräften ausschließlich eine stationäre Kundgebung abgesichert werden. Die Gewährleistung eines Aufzuges durch LEGIDA mit dem Ziel des Schutzes der Versammlungsteilnehmer durch gewalttätige Angriffe von außen, der Verhinderung von Gewalttätigkeiten aus dem Aufzug heraus sowie von Blockaden ist nicht möglich.
Die Entscheidung der Stadt soll gewährleisten, dass das öffentliche Leben in der Innenstadt und der unmittelbaren Umgebung nicht in unverantwortlichem Maße eingeschränkt wird. So wurden im Bescheid die zu erwartenden Beeinträchtigung für Händler, Gastronomen, Hotels, Praxen, Kanzlein etc. ausgeführt. Der Markt ist mit ca. 6.200 Passanten pro Stunde die 15. meist frequentierten Einkaufsstraße Deutschlands und anliegende Gewerbetreibende mussten bereits am 21. Januar 2015 teils dramatische Umsatzeinbußen hinnehmen. Diese Situation hätte sich mit einer LEGIDA-Versammlung direkt auf dem Marktplatz nochmals verschärft.
Basis der Entscheidung ist nicht nur die massive Gefährdungslage, sondern auch allein die Vielzahl von Versammlungen in der Stadt, die ihre politische und gesellschaftliche Meinungsbildung zum Ausdruck bringen möchten. Zudem wären bei Durchführung des geplanten Aufzuges über 150.000 Fahrgäste davon betroffen, dass der ÖPNV über Stunden massivst eingeschränkt wäre und im Innenstadtbereich völlig zum Erliegen kommen würde. So wäre u. a. auch die Nutzung des City-Tunnels über mehrere Stunden hinweg nicht möglich.
Die Beauflagung einer stationären Versammlung auf dem Augustusplatz ist das mildeste Mittel, um dem Versammlungsanmelder vorliegend das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dennoch zu gewährleisten.
Außerdem wurden noch sechs Legida-nahe Veranstaltungsanmeldungen als jeweils stationäre Kundgebungen beauflagt. Zudem liegen neun Anmeldungen für Gegendemonstrationen vor.