Damit können alle Grundschulen in der Stadt Leipzig wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Es gilt das Prinzip der festen Gruppen und Klassen.
Keine Veränderungen gibt es für Kindertageseinrichtungen. Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen befinden sich ohnehin bereits im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen. Gleiches gilt auch für die Horte. In den Kindertagespflegestellen kann nunmehr wieder Regelbetrieb stattfinden.