Der aktuelle Leipziger Mietspiegel 2008 liegt vor. Die Auswertung der erhobenen Daten hat einen leichten Anstieg der ortsüblichen Mieten ausgewiesen. Deren Veränderung begründet sich aber nicht nur mit einer allgemeinen Marktveränderung, sondern auch mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete, zu welcher die über vier Jahre konstant gebliebenen Mieten nicht in die Erhebung einbezogen werden dürfen.
Der Leipziger Mietspiegel 2008 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobenerhebung vom Sozialamt und dem Amt für Statistik und Wahlen erarbeitet. Er löst den Mietspiegel 2005 ab.
Der Mietspiegel 2008 ist für vier Euro ab 19. Dezember in allen Bürgerämtern erhältlich. Bestellungen nimmt das Sozialamt per E-Mail unter:
- mietspiegel2008@leipzig.de und
- bernadette.muenz@leipzig.de
Der Mietspiegel ist gutes ein Orientierungsmittel für alle Beteiligten und leistet einen wesentlichen Beitrag, um Auseinandersetzungen um die zulässige Miethöhe zu vermeiden," hebt Bürgermeister Thomas Fabian die Bedeutung hervor.
Jede Mieterin und jeder Mieter kann mit diesem Mietspiegel die zulässige Miete der eigenen Wohnung im freifinanzierten Wohnungsmarkt an Hand vorgegebener Merkmale selbstständig ermitteln", informiert Gabriele Jackisch-Tetzel aus dem Sozialamt. "Damit hat jeder eine gute Grundlage, sich über die ortsübliche Miete der jeweiligen Wohnung zu informieren. Andererseits haben die Vermieter auch ein aussagekräftiges Instrument zur Vermarktung ihres Wohnungsbestandes."
Um der Vielfältigkeit des Leipziger Wohnungsmarktes gerecht zu werden, wurde der Mietspiegel diesmal mit einer anderen Berechnungsmethode erarbeitet. Es wurde erstmals nach dem Regressionsverfahren ausgewertet, das eine feinere Differenzierung der Wohnwertmerkmale ermöglicht. Er weist aber keine ortsteilbezogenen Lageangaben aus.
Bedingt durch den Methodenwechsel ist es, anders als in den bisher veröffentlichten Ausgaben des Mietspiegels, nicht mehr möglich, sich "mit einem Blick" auf eine Mietspiegeltabelle einen Überblick über die ortsüblichen Mieten der Stadt zu verschaffen. Dafür ist es jetzt möglich, den nahezu punktgenauen Mittelwert der Miete einer ortsüblichen Wohnung zu ermitteln. Wohnwertmindernde oder wohnwerterhöhende Merkmale können zur Begründung für Abweichungen nach oben oder unten vom Mittelwert der Miete innerhalb eines Spannbereiches herangezogen werden.
Um eine richtige Anwendung des Mietspiegels zu gewährleisten und um eine gegenseitige Verständnis- bzw. Verhandlungsbasis zu schaffen, ist jedem Anwender ein genaues Lesen des Mietspiegels zu empfehlen. Um eine noch verbessere Kommunikation zu erreichen, wurde zu wichtigen Begrifflichkeiten ein Stichwortverzeichnis erarbeitet und dem Mietspiegel angefügt.
Der Mietspiegel wurde in Zusammenarbeit von Mitarbeiter/innen des Sozialamtes und des Amtes für Statistik und Wahlen erarbeitet. Begleitet wurde der Prozess vom Arbeitskreis Mietspiegel. Diesem gehören der Leipziger Mieterverein, der Leipziger Haus- und Grundeigentümerverein, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Vertreter der Leipziger Wohnungsgenossenschaften und Richter des Amtsgerichtes Leipzig an. Der Arbeitskreis wurde durch Prof. Dr. Ulrike Hausmann von der Hochschule Anhalt (FH) wissenschaftlich unterstützt.
Ansprechpartnerin:
Gabriele Jackisch-Tetzel, Sozialamt
Tel. 0341 123-3997
Mail: gabriele.jackisch-tetzel@leipzig.de
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