Mit großer Mehrheit sprach sich der Leipziger Stadtrat auf seiner Sitzung am 19. Mai dafür aus, auf künftige Gewerbesteuern aus Sanierungsgewinnen der Karstadt Warenhaus GmbH i. I. aufgrund des von der Gläubigerversammlung am 12. April 2010 beschlossenen Insolvenzplanes zu verzichten.
Mit unserer Entscheidung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt vieler Arbeitsplätze bei Kar-stadt und zur Sicherung der Karstadt-Kaufhäuser in den Innenstädten.", betonte Oberbürgermeister Burkhard Jung. Thomas Fox, Geschäftsführer der Karstadt Warenhandels GmbH, unterstrich: "Im Namen von 26^000 Karstadt-Mitarbeitern danke ich Oberbürgermeister Burkhard Jung und den Leipziger Stadträten, dass sie durch diese Entscheidung aktiv am Zustandekommen des Insolvenzplans von Karstadt mitwirken und damit ein Weiterleben der Kaufhäuser und die Sicherheit der Arbeitsplätze unterstützen."
Hintergrund der Entscheidung ist, dass bei Zustandekommen eines Insolvenzplanes die Gläubiger des Unternehmens auf bis zu 97 Prozent ihrer Ansprüche gegen die Kette verzichten würden. Der Forderungsverzicht der Gläubiger ließe für das laufende Geschäftsjahr einen so genannten Sanierungsgewinn entstehen, der formal der Körperschafts- und Gewerbesteuer unterliegen würde. Voraussetzung für den Verkauf des Unternehmens und damit seiner Fortführung ist das Zustandekommen des Insolvenzplanes.
Eine Bedingung für das Inkrafttreten des Insolvenzplans ist, dass sowohl der Fiskus als auch mindestens 98 Prozent der hebeberechtigten Städte bereits jetzt auf die aus dem möglichen Sanierungsgewinn resultierenden Steuern verzichten. Eine entsprechende Erklärung muss bis zum 25. Mai bei der Insolvenzverwaltung vorliegen.
Der Beschluss des Leipziger Stadtrates steht unter der Voraussetzung, dass der aktuell vorliegende Insolvenzplan rechtsverbindlich wird. Außerdem hat die Ratsversammlung ausdrücklich festgestellt, dass es sich hierbei um eine einmalige Ausnahmegenehmigung handelt.
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