Das Amt für Umweltschutz bittet nahe der vier Leipziger Weißstorchhorste in Lützschena, Plaußig, Lindenthal und auf dem ehemaligen Gärtnereigelände Knauthain um besondere Rücksichtnahme. Ein Erfolg der Brut sei insbesondere durch Feuerwerke und andere äußere Einflüsse gefährdet.
Wir sollten alles dafür tun, dass der Weißstorch während seines Aufenthaltes auf seinem Sommersitz in Leipzig eine gute Zeit hat, sagt Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. Dazu gehört auch, dass im Umfeld besetzter Horste keine Feuerwerke gezündet werden.
Feuerwerke verschrecken Storcheneltern
Störche reagieren sehr empfindlich auf Feuerwerke in einem Radius von bis zu 500 Metern um den Horst. Paare nehmen auf Grund eines Feuerwerkes den Horst nicht mehr an bzw. verlassen für längere Zeit die Eier oder die Jungtiere, welche dann auskühlen und sterben können. Feuerwerke, in deren Folge Störche vertrieben werden, gelten als Ordnungswidrigkeit und können von der Naturschutzbehörde mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Weißstorch (Ciconia ciconia) ist in ganz Deutschland streng geschützt. Die durch Horstangebote unterstützte Wiederansiedlung erfolgte ab Mitte der 90er Jahre und hält bis heute an. Neben den natürlichen Bedingungen, wie Jahreswitterung, Nahrungsangebot und Räuberdruck, spielen Unfallgefahren durch Verkehr, Freileitungen und Windräder für den Bruterfolg eine große Rolle. Feuerwerke stellen eine in den letzten Jahren stark zugenommene Bedrohung dar.
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