Die Änderungen werden automatisch wirksam. Es bedarf keines neuen Antrages. In der Regel werden die neuen Beträge Anfang Januar 2019 ausgezahlt, auch wenn noch kein Änderungsbescheid zugegangen ist. Sollte im Einzelfall noch eine Überprüfung erforderlich sein, wird der Erhöhungsbetrag im Laufe des Monats Januar nachgezahlt.
Gesamtübersicht:
- Stufe 1: Alleinstehende und Alleinerziehende: 424 Euro
- Stufe 2: zwei Erwachsene, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen: 382 Euro
- Stufe 3: Erwachsene in stationären Einrichtungen: 339 Euro
- Stufe 4: Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 322 Euro
- Stufe 5: Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 302 Euro
- Stufe 6: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 245 Euro
Die Barleistungen für Bewohner in vollstationären Einrichtungen erhöhen sich ebenfalls. Grundbarbetrag für Leistungsberechtigte in Heimen oder gleichartigen vollstationären Einrichtungen beträgt ab dem 1. Januar 2019: 114,48 Euro.