Die Änderung wird automatisch wirksam. Es müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Im Januar 2018 werden in der Regel die neuen Leistungen ausgezahlt, auch wenn noch kein Änderungsbescheid zugegangen ist. Sollte im Einzelfall noch eine Überprüfung erforderlich sein, wird der Erhöhungsbetrag noch im Januar 2018 nachgezahlt.
Gesamtübersicht Beträge ab 2018
Stufe 1 - Alleinstehende und Alleinerziehende: 416 Euro
Stufe 2 - zwei Erwachsene, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen: 374 Euro
Stufe 3 - Erwachsene in stationären Einrichtungen: 332 Euro
Stufe 4 - Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 316 Euro
Stufe 5 - Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 296 Euro
Stufe 6 - Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 240 Euro
Die Barleistungen für Bewohner in vollstationären Einrichtungen werden ebenfalls erhöht. Der Grundbarbetrag für Leistungsberechtigte in Heimen oder gleichartigen vollstationären Einrichtungen beträgt zukünftig 112,32 Euro.