Die Änderungen werden automatisch wirksam. Es bedarf keines neuen Antrages. Im Januar 2021 werden in der Regel die neuen Beträge ausgezahlt, auch wenn noch kein Änderungsbescheid zugegangen ist. Sollte im Einzelfall noch eine Überprüfung erforderlich sein, wird der Erhöhungsbetrag noch im Laufe des Monats Januar nachgezahlt.
Gesamtübersicht: