Die gelbe Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 war die letzte Lohnsteuerkarte dieser Art im Postversand. Ab 2011 wird die farbige Pappkarte durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM) zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.
Da die Einführung dieses Verfahrens bei den Finanzämtern stufenweise erfolgt, wird die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 gültig sein. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält jeder Arbeitnehmer und nimmt diese wie gehabt bei einem Arbeitsplatzwechsel mit auch 2011.
Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Tätigkeit beginnen und nicht im Besitz der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 sind, erhalten beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung.
Für alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 ist ab dem 01.01.2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Ab dem Jahr 2012 werden die notwendigen Daten von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt. Dies erfolgt anhand der steuerlichen Identifikationsnummer und des Geburtsdatums, welches die Arbeitnehmer zu Beginn ihrer Tätigkeit dem Arbeitgeber mitteilen.
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