In dieser Woche wird die neue Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Travniker Straße geeicht und anschließend in Betrieb genommen.
Vorausgegangen war die Verwaltungsstreitsache zwischen der Wohnungsgenossenschaft WOGETRA und dem Freistaat Sachsen, bei der die Stadt Leipzig als Beigeladene verpflichtet wurde, die Einhaltung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mittels eines festinstallierten Überwachungsgerätes sicherzustellen. Im Streit ging es darum, dass die neue Verkehrsanlage zu schnellerem Fahren als zulässig einlädt und damit besondere Lärmbelästigungen der Anwohner vorprogrammiert sind.
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 7. März 2003 für den neuen Abschnitt B 6/B 87 (zwischen Pittlerstraße und Wiederitzscher Weg/Travniker Straße) wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festgesetzt.
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
Newsletter
Der Stadt Leipzig Newsletter bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages aus Verwaltung, Kultur und Politik direkt und einfach in Ihr Postfach.
Mit unserem Newsletter können Sie sich so schnell und einfach über das Geschehen in Ihrer Stadt und im Rathaus auf dem Laufenden halten.
Der Newsletter wird in der Regel wochentäglich um 17:30 Uhr verschickt und setzt sich tagesaktuell aus den Meldungen zusammen, die auf Leipzig.de veröffentlicht wurden. Um sich anzumelden, tragen Sie bitte Ihre E-Mail Adresse in das Formular ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Bestätigungslink. Klicken Sie diesen dann bitte an, um Ihre Anmeldung zu bestätigen.
Für den Newsletterversand nutzen wir den Dienst CleverReach. Dabei werden die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Weitere Infos zum Datenschutz.