Der Planentwurf sieht insgesamt 56 Maßnahmen vor. Beispielsweise sollen Ampelschaltungen an den Hotspots der Luftbelastung so verändert werden, dass der Verkehr flüssiger und damit der Schadstoffausstoß reduziert wird. Die Maßnahmen dienen insbesondere dazu, die nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes rechtlich zulässigen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu vermeiden. Daneben setzt der Planentwurf unter anderem auf eine Stärkung des Umweltverbundes durch Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs, den Ausbau und die Förderung von Elektromobilität sowie Carsharing. Diese mittel- bis langfristig wirkenden Maßnahmen sollen eine dauerhafte Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte trotz Bevölkerungszuwachs gewährleisten.
Ziel: Einhaltung der Grenzwerte
"Zum Erhalt und zur Verbesserung der Luftqualität hat die EU Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung auch für das Gebiet der Stadt Leipzig nachgewiesen werden muss", erläutert Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. "Werden diese Grenzwerte überschritten, besteht für die zuständige Behörde die Pflicht, einen Luftreinhalteplan aufzustellen oder einen bestehenden Luftreinhalteplan zu ändern."
An den verkehrsnahen Messstationen Leipzig-Lützner Straße und Leipzig-Mitte wurde zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 (nur Leipzig-Mitte) der Grenzwert für das Jahresmittel der luftgetragenen Massenkonzentration an Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Zudem wurde zuletzt im Jahr 2014 an der Messstation Leipzig-Lützner Straße an mehr als 35 Tagen im Kalenderjahr eine Überschreitung des Grenzwertes für das Tagesmittel der Konzentration an Feinstaub (PM10) festgestellt.
Heiko Rosenthal: "Neben der gemessenen Luftschadstoffbelastung erfolgten rechnerische Analysen und Prognosen mit dem Ergebnis, dass ohne weitere Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung auch im Jahr 2020 noch Grenzwertverletzungen insbesondere bei Stickstoffdioxid an einzelnen Straßenabschnitten voraussichtlich auftreten."
Einsichtnahme in den Entwurf
Der aktuelle Entwurf des Luftreinhalteplans für die Stadt Leipzig kann in der Zeit vom 12. März bis 12. April 2018 an folgenden Orten von interessierten Bürgern eingesehen werden:
- Umweltinformationszentrum Leipzig (UiZ)
Prager Straße 119
Dienstag und Donnerstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr - Stadtbüro (im Familienbüro)
Burgplatz 1
Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, Donnerstag 13 bis 18 Uhr - Im Internet unter www.leipzig.de/luftreinhalteplan
Hinweise, Einwände oder Anregungen können Sie bis zum 26. April 2018 einreichen:
- per Post an:
Amt für Umweltschutz
Prager Straße 118-136
04137 Leipzig - per E-Mail an: umweltschutz@leipzig.de
Achtung: Nur bei rechtzeitiger Einsendung auf den genannten Wegen besteht ein Rechtsanspruch auf die angemessene Berücksichtigung der Anmerkungen bei der Entscheidung über die Annahme des Plans.