Aufgrund von Veröffentlichungen der vergangenen Tage zu angeblich drastisch gesunkenen Feinstaub-Messwerten in Leipzig sieht sich die Stadtverwaltung veranlasst, den tatsächlichen Sachverhalt darzustellen und auf die unverändert bestehende Erfordernis zur Einführung gesundheitsschützender Maßnahmen für die Stadt Leipzig hinzuweisen, wie sie im Luftreinhalteplan vorgesehen sind.
Keine deutliche Reduzierung der Leipziger Feinstaub-Werte
Entgegen der Darstellungen der letzten Tage haben sich die Leipziger Feinstaub-Werte leider keineswegs deutlich reduziert. So wurden vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) an der Messstation Leipzig-Lützner Straße für das abgelaufene Jahr 49 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes für Feinstaub von 50 Mikrogram pro Kubikmeter Luft ermittelt (Stand 30. November 2009). Wie mehrfach dargestellt, sind maximal 35 Überschreitungen zulässig.
Bei den in den vergangenen Tagen mehrfach zitierten und vom Umweltbundesamt veröffentlichten Werten (u. a. werden 32 Überschreitungen an der Messstation Leipzig-Lützner Straße angegeben) handelt es sich um jeweils nur vorläufige Daten, die vom LfULG automatisiert erhoben werden und die der zeitnahen Information der Bevölkerung beispielsweise über den jeweiligen Tageswert dienen.
Die Beurteilung, ob Grenzwertüberschreitungen vorliegen, erfolgt an Hand der Ergebnisse eines zweiten, europaweit gültigen Referenzmessverfahrens zur Bestimmung des Feinstaubes (PM10). Hierbei handelt es sich um ein qualitativ zuverlässigeres, aufwendigeres Messverfahren (sogenannte gravimetrische Bestimmung). Ob Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte erforderlich sind, kann ausschließlich anhand der Ergebnisse dieses Messverfahrens entschieden werden. Somit hat sich an den Berechnungsgrundlagen des Luftreinhalteplanes, die unter anderem die Einführung einer Umweltzone erforderlich machen, nichts geändert.
Weitere Informationen
- Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig wird in Kraft gesetzt www.leipzig.de/umweltzone
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