Anlass der vorgezogenen Neubetrauung ist unter anderem, dass der Nahverkehrsplan fortgeschrieben wurde. Darin enthalten sind beispielsweise Vorgaben zu den Qualitätsstandards und den Mengen der Verkehrsleistung wie etwa der Taktung der Straßenbahnen. Zudem läuft die Liniengenehmigungen der LVB für Straßenbahnen aus und eine Verlängerung wäre nur bis Ende 2028 möglich gewesen. Um den Leipziger Verkehrsbetrieben hier mehr Planungssicherheit zu geben, hatte sich der Stadtrat im November 2020 für eine neue Beauftragung eingesetzt.
LVB betreibt auch Mobilitätsstationen
Der Dienstleistungsauftrag verpflichtet die Verkehrsbetriebe nun unter anderem dazu, für den gesetzten Zeitraum die Infrastruktur für den ÖPNV vorzuhalten und ein festgelegtes Fahrplanangebot zu erbringen. Der Tarif des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes soll angewandt und zudem definierte Qualitätsstandards eingehalten werden. Auch verschiedene Mobilitätsdienstleistungen sind inbegriffen, etwa in den kommenden acht Jahren der Betrieb von Mobilitätstationen, wie sie beispielsweise von TeilAuto und anderen Anbietern genutzt werden.
Den Leipziger Verkehrsbetrieben wird mit der Neubetrauung nun auch mehr Flexibilität eingeräumt, wie es etwa die Corona-Pandemie zuletzt erforderte. Auch künftig soll der Stadtrat immer vorab für zwei Jahre den Finanzierungsbeitrag der Stadt für die Leistung der LVB beschließen.
Weitere Informationen
zum Nahverkehrsplan für Leipzig gibt es online unter www.leipzig.de/nahverkehrsplan