Bei Behördengängen besteht darüber hinaus eine Maskenpflicht in den Büros, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann beziehungsweise wenn keine anderen, geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden können – etwa ausreichendes Lüften oder transparente Spuckschutzwände.
Kontakterfassungen per Corona-Warn-App oder analoges Kontaktformular
Die Bürgerinnen und Bürger sind zur Kontakterfassung angehalten, sich möglichst digital mittels Corona-Warn-App im jeweiligen Amt in dem Verwaltungsobjekt registrieren zu lassen.
Dafür werden in den nächsten Tagen vor Ort jeweils Hinweisschilder mit einem QR-Code angebracht. Es ist alternativ auch möglich, sich beim Besuch über ein analoges Kontaktformular zu registrieren.
Die generelle Maskenpflicht in städtischen Liegenschaften ist unabhängig von der Inzidenz-Entwicklung in Leipzig. Sie dient dem Gesundheitsschutz der Besucher und Mitarbeiter und geht auf eine Bestimmung der geltenden Sächsischen Coronaschutzverordnung zurück.