Wie das Ordnungsamt mitteilt, ergibt sich die Notwendigkeit aus der ab 1. September 2020 geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, die am 27. August 2020 veröffentlicht wurde. Nach der Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung sind die Landkreise und Kreisfreien Städte für die Umsetzung des Gesetzes und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Gemäß der Verordnung gelten ab 1. September 2020 die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter:
- Kontaktbeschränkungen
- Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum
- die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel
Wie der Freistaat Sachsen am Dienstag mitteilte, wird ein Verstoß gegen die Maskenpflicht gemäß Sächsische Corona-Schutz-Verordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet werden.
Gemischte Teams kontrollieren Einhaltung der Maskenpflicht
Helmut Loris, Leiter des Ordnungsamtes: "Um die Einhaltung der Maskenpflicht konsequent zu kontrollieren, werden wir ab 1. September gemeinsam sogenannte Mischstreifen installieren. Diese bestehen aus Kontrolleurinnen und Kontrolleuren der Leipziger Verkehrsbetriebe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes. Im Vordergrund und im Zentrum des Agierens stehen jedoch vor allem Hinweise im Sinne der Sensibilisierung für den Schutz der eigenen wie auch der Gesundheit Dritter mit den neuen Konsequenzen bei Nichtbeachtung."
"Über 95 Prozent der Leipziger halten sich vorbildlich an die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln, einige Fahrgäste können ein ärztliches Attest vorweisen oder einige haben die Maske nur vergessen. Gemeinsam mit der Stadt wollen wir nun für die Einhaltung weiter sensibilisieren", so Ulf Middelberg, Sprecher der LVB-Geschäftsführung.
Zum Eingriff im Eskalationsfall wird seitens der Polizei die Interventionsfähigkeit zugesichert, etwa zur Durchsetzung des Hausrechts oder bei aggressivem Verhalten von uneinsichtigen Fahrgästen.