Herr Bonew, was bedeutet die Kindertagesstätten-bedarfsplanung für den Haushalt der Stadt Leipzig im kommenden Jahr?
Kommunale Investitionen in die Kinderbetreuung und die Schaffung von Kindereinrichtungen sind für mich ein entscheidender Beitrag, um Leipzigs Zukunft zu sichern. Leipzig muss nicht nur eine lebenswerte Stadt bleiben, sondern sich auch weiterhin als attraktiver Wirtschaftsstandort präsentieren. Dafür setzten wir anspruchsvolle Aufgaben um: Für 2012 stellt die Stadt 186,6 Millionen Euro zur Verfügung, um die Zahl der Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege weiter zu erhöhen. Dieser Betrag entspricht etwa 15 Prozent des Gesamtvolumens des Haushalts unserer Stadt und stellt damit den größten Einzelposten dar. Im Vergleich zum aktuellen Jahr erhöht sich der Etat nochmals um etwa acht Millionen Euro, darunter fallen 1,3 Millionen Euro für Personalkosten.
Warum ist eine Anpassung der Elternbeiträge ab Januar 2012 notwendig?
Die zusätzlichen Mittel für das Kita-Netz müssen finanziert werden das schafft die Stadt nicht alleine. acht Millionen Euro können nicht aus der Portokasse für die Haushaltsplanung bereitgestellt werden. Die Hälfte davon wird die Stadt zusätzlich aufbringen. Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 17. November fraktionsübergreifend und mit großer Mehrheit einer Anpassung der Elternbeiträge ab dem kommenden Jahr zugestimmt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Eltern für eine Neun-Stunden-Betreuung in einem Kindergarten künftig 11,10 Euro mehr pro Monat bezahlen.
Mir ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die umfänglichen Ermäßigungen, die die Stadt für Geschwisterkinder gewährt, erhalten bleiben. Gleiches gilt auch für die Gewährung von Freiplätzen für diejenigen Eltern, deren wirtschaftliche Rahmenbedingungen eine Unterstützung der öffentlichen Hand erfordern. Eine qualifizierte Betreuung von Mädchen und Jungen in Leipzig ist eben keine Frage des sozialen Status der Eltern. Das belegt auch die Tatsache, dass mehr als jeder vierte Betreuungsplatz durch die Stadt vollständig finanziert wird.
In Zukunft werden die freien Träger einen Eigenanteil an den Betriebskosten erbringen müssen. Gab es hier keine Alternative?
Die freien Träger in unserer Stadt leisten mit ihren vielfältigen Angeboten in der Kita-Betreuung und in der Tagespflege eine hervorragende Arbeit. Aber auch die Stadt Leipzig muss sich an die Gesetzgebung des Bundes und des Freistaates Sachsen halten. Zu einer Beteiligung an den Betriebskosten sind die freien Träger laut Paragraf 16 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen verpflichtet. Mit dem für das Jahr 2012 festgeschriebenen zusätzlichen Eigenanteil von 0,5 Prozent liegt die Stadt Leipzig im unteren Bereich der möglichen Beteiligung.
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