Die entsprechende Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung zieht bei einem Einpersonenhaushalt jetzt die Grenze bei 18.480 Euro (vorher: 14.400 Euro), bei einem Zweipersonenhaushalt 27.720 Euro (bisher: 21.600) und bei jedem weiteren Haushaltsmitglied erhöht sich dieser Wert um 6.314 Euro, statt wie bisher um 4.920 Euro. Die neuen Grenzen hat der Stadtrat jetzt bestätigt.
Seit Ende 2017 fördert die Stadt Baumaßnahmen, die helfen, dass sich Menschen mit Einschränkungen mobiler und eigenständiger in ihrem Zuhause bewegen können. Dabei kann etwa ein Treppenlift helfen oder indem barrierefreie Türen und Duschen eingebaut werden. Diese Förderung können sowohl Eigentümer als auch Mieter - in Absprache mit ihrem Vermieter - beantragen, unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnung oder ein selbstgenutztes Eigenheim handelt. Die städtische Unterstützung ergänzt dabei die Förderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB): Diese finanziert bis zu 80 Prozent der Umbaukosten, maximal jedoch 20.000 Euro. Menschen die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld erhalten, können sich bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten fördern lassen.
Menschen mit niedrigen Einkommen oder Renten in den nun neu festgelegten Grenzen können nach der SAB-Förderung zusätzlich 20 Prozent der Summe bei der Stadt Leipzig beantragen, maximal jedoch 5.000 Euro. Bisher wurden in dem Programm 30 Maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt rund 40.000 Euro von der Stadt gefördert. Die Fachförderrichtlinie ist ein Instrument des Wohnungspolitischen Konzepts, um unter anderem Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, bezahlbaren und ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum zu halten.