Das Sächsische Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst hat die Technologieförderung um die Maßnahme "Innovationsprämie" erweitert.
Ziel der Förderung ist es, dass sich durch eine stärkere Innovationskraft die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer sächsischer Unternehmen verbessert und die Zahl innovativer mittelständischer Unternehmen im Freistaat insgesamt steigt.
Innovationsprämien fördern die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Anbietern für die Planung und Entwicklung neuer bzw. wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Zuwendungsempfänger sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Ingenieurdienstleister mit Sitz im Freistaat Sachsen sowie Existenzgründer.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Entwicklung wie Marktforschung, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien und Studien zur Fertigungstechnik
- externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten wie Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests und Zertifizierungen
- Investitionen in Verbindung mit Dienstleistungen wie der Erwerb immaterieller Investitionen (Know-how) und von Prototypen
Während der dreijährigen Pilotphase kann der Antragsteller pro Kalenderjahr und Vorhaben eine Innovationsprämie beantragen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu einem Betrag von 10.000 Euro.
Alle Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter www.sab.sachsen.de
Quelle: Newsletter futureSAX)+++
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