Der rechtskräftige Bebauungsplan ''Wohngebiet Zweinaundorfer Straße'' soll geändert werden, um auf einem rund vier Hektar großen Teilstück die Errichtung von Einfamilienhäusern durch einen Investor planungsrechtlich zu ermöglichen. Die auf mehrgeschossigen Wohnungsbau ausgerichteten Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes lassen dies nicht zu. Im Juni entscheidet der Stadtrat über die Vorlage zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss.
Das Änderungsgebiet umfasst rund zehn Hektar und befindet sich im südlichen Teil des sich zu beiden Seiten der Zweinaundorfer Straße erstreckenden Plangebietes. Derzeit besteht es im wesentlichen aus Brachflächen und Wiesen. Es gehört zum Landschaftsschutzgebiet ''Etzoldsche Sandgrube und Rietzschketal Zweinaundorf''. Nördlich, westlich und südlich des Areals befinden sich Wohngebiete mit Einzel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern.
Der Planentwurf der Änderung sieht auf der östlichen Teilfläche die Errichtung eines Siedlungsgebietes mit 40 freistehenden Einfamilienhäusern und entsprechende Erschließungsanlagen vor. Er reduziert die festgesetzte Baufläche um mehr als drei Hektar zugunsten des Erhalts des vorhandenen Grüns: Mehr als die Hälfte des Änderungsgebietes werden als Freiflächen festgesetzt. Hier soll u. a. eine private Sportplatzanlage entstehen.
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