Angesichts der beginnenden Vegetationsperiode weist das Amt für Umweltschutz darauf hin, dass in der freien Natur wachsende Märzenbecher, auch Frühlings-Knotenblumen genannt (botanischer Name Leucojum vernum), besonders geschützt sind. Sie dürfen nicht gepflückt werden, nicht einmal für einen kleinen Handstrauß. Verstöße gegen dieses Verbot können mit einer Geldbuße geahndet werden. Leipzig verfügt mit dem Auwald über eines der größten Märzenbecher-Vorkommen Sachsens.
Die Stadt Leipzig hat ein Merkblatt zum Sammeln von Pflanzen erarbeitet, das Auskünfte zum Thema Naturschutz und Sammeln von Pflanzen gibt. Es ist in den Bürgerämtern
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