Märzenbecher gehören zu den Pflanzen, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind. Im Leipziger Auwald, speziell im Rosental, wird ihr leuchtendes Weiß bald wieder die Spaziergänger erfreuen. Trotz der Massenvorkommen in diesem Gebiet ist die Pflanze im übrigen Sachsen relativ selten.
Damit der Leucojum vernum (lat. Bez.) in seiner Art erhalten bleibt und auch in Zukunft bewundert werden kann, ist ""das Pflücken eines Handstraußes oder einer einzelnen Pflanze verboten"".
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden
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