Ausgenommen von der Pflicht sind Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Hier gilt die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung, von Schulen und -internaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-Pandemie.
Das Gesundheitsamt und der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst (ASiD) befürworten die Anordnung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausdrücklich. Aufgrund der akuten Entwicklung des Infektionsgeschehens wird die Maßnahme als zwingend notwendig erachtet.
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies durch ein Attest nachweisen können, sind von der Verpflichtung befreit.
Die Schutzmaßnahme gilt, in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, zunächst befristet bis 31. Dezember 2020.