Das haben die gestern (3. April 2018) vorgenommenen Untersuchungen durch Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege, der Branddirektion und der Polizei ergeben. Dennoch bleiben die vorhandenen Absperrungen, wie vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege angeordnet, zunächst bestehen, da von der zerstörten Dachkonstruktion kleinere und auch größere Teile (zum Beispiel Gauben) in den öffentlichen Raum fallen können. Der Eigentümer ist nun in der Pflicht, die Gefahrenstelle zu beräumen. Erst dann kann der Verkehr wieder frei gegeben werden.
Newsletter
Der Stadt Leipzig Newsletter bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages aus Verwaltung, Kultur und Politik direkt und einfach in Ihr Postfach.
Mit unserem Newsletter können Sie sich so schnell und einfach über das Geschehen in Ihrer Stadt und im Rathaus auf dem Laufenden halten.
Der Newsletter wird in der Regel wochentäglich um 17:30 Uhr verschickt und setzt sich tagesaktuell aus den Meldungen zusammen, die auf Leipzig.de veröffentlicht wurden. Um sich anzumelden, tragen Sie bitte Ihre E-Mail Adresse in das Formular ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Bestätigungslink. Klicken Sie diesen dann bitte an, um Ihre Anmeldung zu bestätigen.
Für den Newsletterversand nutzen wir den Dienst CleverReach. Dabei werden die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Weitere Infos zum Datenschutz.