Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass auch in diesem Jahr die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit einem Bar-Zuschuss von 330 Euro seitens des Staates belohnt wird. Bei Erhalt der grünen Plakette bedeutet das: freie Fahrt in der ab 1. Januar 2011 in Leipzig geltenden Umweltzone.
Förderung bald beantragen
Das Förderprogramm reicht für etwa 160^000 Nachrüstungen. Es empfiehlt sich daher, die Nachrüstung nicht zu lange hinauszuschieben, denn die Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehenden vollständigen Antragsunterlagen.
Förderanträge können vom 1. Juni 2010 bis zum 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die hierzu erforderlich Antragsformulare stehen ab dem 1. Juni 2010 unter pmsf.bafa.de zur Verfügung.
Gefördert werden PKW und leichte Nutzfahrzeuge
Neu ist, dass auch leichte Nutzfahrzeuge, die in der Zulassung als Lkw oder Fahrzeug der Klasse "N1" ausgewiesen sind, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen die Förderung in Anspruch nehmen können.
Ansonsten sind alle PKW förderfähig, die in den Zulassungsdokumenten als "PKW" oder Fahrzeug der Klasse "M1" ausgewiesen sind. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobil, Krankenwagen oder rollstuhlgerechtes Fahrzeug) gelten als Pkw im Sinne der Förderrichtlinie.
Für PKW und leichte Nutzfahrzeuge unterscheiden sich die Fördervoraussetzungen jedoch: Diesel-PKW müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein und die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgen. Für leichte Nutzfahrzeuge gilt der 17. Dezember 2009 als Erstzulassungs-Grenze. Der Zeitfenster zum Nachrüsten liegt hier zwischen dem 13. Mai und 31. Dezember 2010.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind unter bafa.de sowie www.bmu.de/partikelfilter zu finden. Für Fragen zur Thematik stehen die Mitarbeiter/innen des BAFA von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 14:30 Uhr unter der Rufnummer 030-3 46 46 54 80 (zum Festnetzpreis) zur Verfügung.
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