Die Stadt Leipzig wird ihre Straßenreinigungssatzung ändern. Neben einigen begrifflichen Konkretisierungen, die in der Satzung notwendig waren, musste auch das Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung überarbeitet werden. Gründe hierfür waren zum einen Umbenennungen und Neuaufnahmen von Straßen sowie die Präzisierung der Geltungsbereiche von Reinigungsklassen in einzelnen Straßenabschnitten. Auch Änderungen des Straßennetzes infolge von Baumaßnahmen machten eine Anpassung der Straßenreinigungssatzung notwendig.
Neben den formalen Änderungen in der Straßenreinigungssatzung wird darüber hinaus auch die Straßenreinigungsgebührensatzung überarbeitet. Neben kleineren Modifikationen im Text der Satzung werden aufgrund gestiegener Kosten neue Gebührensätze für die Straßenreinigung festgeschrieben. Abhängig von Umfang und Häufigkeit der Reinigungsarbeiten steigen die monatlichen Gebühren je Reinigungsklasse von einen bis acht Cent pro Frontmeter. Im Bereich der 14-täglichen Fahrbahnreinigung bleiben die monatlichen Gebühren pro Frontmeter konstant. Ausschlaggebend für die notwendige Anhebung der Straßenreinigungsgebühren sind höhere Kosten, zu denen vor allem die achtprozentige Tariferhöhung und die gestiegenen Kraftstoffpreise gehören.
Die 6. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung und die Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung müssen noch in der Ratsversammlung am 20. November votiert werden und sollen dann, nach der Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt, am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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