Zum 1. Juli 2012 gibt es einige, für Kraftfahrzeughalter wichtige, Änderungen. So erfolgt etwa die Einführung der Wechselkennzeichen für Fahrzeuge der Klassen M1, L und O1 ersichtlich im Feld J der Zulassungsbescheinigung.
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugeteilt werden, die zudem Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen und Anzahl führen. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen und zwei fahrzeugspezifischen Kennzeichenteilen. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Der gemeinsame Teil ist hingegen zusätzlich an dem Fahrzeug anzubringen, welches im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens H ist möglich.
Auch im Bereich der periodischen Fahrzeugüberwachung wurden umfangreiche Änderungen umgesetzt. So ist mit Inkrafttreten am 1. Juli vor Beginn einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung eine Prüfungs- bzw. Konditionierungsfahrt vorgesehen.
Bei der Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung beginnt die Frist zur Wiedervorführung nicht mehr rückdatiert zum Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug hätte zur HU vorgeführt werden müssen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt wieder mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung. Allerdings ist bei der Überschreitung des Vorführtermins zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate eine Ergänzungsuntersuchung der Fahrzeuge durchzuführen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
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