Bei INVEST erhalten Privatpersonen, die in junge innovative Unternehmen investieren, einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme. Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie zum 1.1.2017 wurde zusätzlich der steuerfreie Exitzuschuss in Höhe von 25 Prozent der Veräußerungsgewinne eingeführt, der eine pauschale Erstattung der auf Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern darstellt. Bisher konnte bereits seit Programmstart im Mai 2013 über 3.500-mal einem Start-up vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Förderfähigkeit bescheinigt werden. Seitdem wurden über 4.000 Privatinvestitionen in förderfähige Start-ups mit einem Volumen in Höhe von über 300 Millionen Euro gefördert.
Förderprogramm "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital"
In der Praxis ist es für junge innovative Unternehmen jedoch oft sehr mühsam, einen geeigneten privaten Investor zu finden. Auch potenziellen Investoren fehlt häufig der nötige Überblick über die schnelllebige Start-up-Landschaft, um ein passendes Start-up für ein Investment zu finden. Mitunter fehlen sowohl den Unternehmen als auch den Investoren die Kontakte und das Netzwerk, um zueinander zu finden.
INVEST-Datenbank
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt genau hier an und unterstützt das Matching von Unternehmen und Investoren. Auf der INVEST-Internetseite des Ministerium wurde unter www.invest-wagniskapital.de eine Datenbank eingerichtet, in der sich INVEST-förderfähige Unternehmen mit ihren wichtigsten Daten eintragen können. Die Unternehmen auf Investorensuche haben so die Möglichkeit, sich prominent und attraktiv mit allen wesentlichen Informationen darzustellen und somit Investoren auf sich aufmerksam zu machen. Zugleich erhalten interessierte Investoren einen guten Überblick über Unternehmen mit einem gültigen INVEST-Förderfähigkeitsbescheid.
Unternehmenssuche in der INVEST-Datenbank (für Investoren)
http://www.bmwi.de/Navigation/DE/InvestDB/INVEST-DB_Liste/investdb.htmlRegistrierung in der INVEST-Datenbank (für Unternehmen mit einem gültigen Förderfähigkeitsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)